Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Falkenfels am 24. November 2022

Beratung und Beschlussfassung über den Neuerlass einer Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Die Gemeinderatsmitglieder hatten sich bereits bei der letzten Sitzung über die Kalkulationsgrundlagen zur Neufestsetzung der Beiträge und Gebühren für die Entwässerungseinrichtung unterhalten. Im Zuge des vierjährigen Kalkulationszeitraums wurde neben demBerichtsjahr 2022 auch der voraussichtliche Gebührenbedarf für die Jahre 2023 –2025 ermittelt. Eine Aufteilung der Kostenmassen hinsichtlich Schmutzwasserbeseitigung, Niederschlagswasserbeseitigung und Straßenentwässerung wurde vorgenommen. Die Gesamtsumme des Anlagevermögens beträgt dabei rund 6.400.000 Euro. Den Gesamtaufwendungen stehen rund 2,2 Millionen Euro an Zuschüssen gegenüber. Nachdem es sich bei der Entwässerungseinrichtung um eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung handelt, sind die weiteren Aufwendungen über Beiträge und Gebühren zu finanzieren. In diesem Zusammenhang wurde auch der Beitragssatz für die Grundstücks-bzw. Geschossfläche neu ermittelt. Während der Beitrag für die Grundstücksfläche von ursprünglich 2,30 Euro auf nunmehr 1,38Euro gesenkt werden konnte, muss im Gegenzug dazu der Geschossflächenbeitragssatz von 14,95 Euro auf 16,95 Euro erhöht werden. Die Summe der Grundstücksflächen beträgt rund 540.000 m², die Summe der Geschossflächen beträgt rund 142.000m². Außerdem wurde der Gemeinderat davon in Kenntnis gesetzt, dass die Einleitungsgebühren auf nunmehr 2,11 Euro pro m³ erhöht werden müssen. Die Grundgebühr für Zähler mit Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h beträgt jährlich 48 Euro. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat, die neuen Beitrags-und Gebührensätze festzulegen. Zugleich wurde die neue Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erlassen. Entsprechend dem Rückwirkungsbeschluss gelten die Beiträge und Gebühren ab Januar 2022. Bei der Abrechnung der Gebühren im Frühjahr des nächsten Jahres ist daher voraussichtlich mit einem höheren Gebührenaufkommen zu rechnen.

DB 01 zu WA Am Kienbach I
Hierzu wurden dem Gemeinderat die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen. Korrespondierend dazu wurde auch der Abwägungsvorschlag vorgetragen. Im Ergebnis ergaben sich dabei keine neuen Gesichtspunkte. Durch das Deckblatt sollen die Baumöglichkeiten hinsichtlich einer Bauparzelle erweitert werden. Durch das Deckblatt wurden insbesondere die textlichen Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung erweitert. Auch die Festsetzungen zur zulässigen Geschossfläche, zur Dachneigung und zur Kniestockhöhe wurden angepasst. Anschließend beschloss der Gemeinderat, Deckblatt 01 zu WAAm Kienbach I als Satzung

Information und Verschiedenes
Der Gemeinderat wurde davon unterrichtet, dass mit dem Energieversorger derzeit kein langfristiger Stromliefervertrag abgeschlossen wurde. Zumindest anfänglich wird die Gemeinde damit im Grundversorgertarif abgerechnet. Kenntnis nahmen die Gemeinderatsmitglieder auch von der nunmehr digitalen Umstellung der Sirenenanlage. Die sogenannte Muni-App soll durch den Homepage-Beauftragten regelmäßig mit neuen Inhalten gepflegt werden. Aktuelle Informationen durch die Gemeinde bzw. auch die Vereine sollen direkt an den Beauftragten Tobias Schmid gesandt werden. Im Jahr 2023 finden wieder die Neuwahlen der Feuerwehrkommandanten und der Stellvertreter statt. Abschließend wurde die Einladung des Sportvereins zur diesjährigen Christbaumversteigerung bekanntgegeben.

Nach Anerkennung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an.

 


 

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Falkenfels am 27. Oktober 2022

Feststellung und Entlastung zurJahresrechnung 2021
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 hat durch den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss stattgefunden. Dabei wurden keine expliziten Prüfungserinnerungen festgestellt. Der Verwaltungshaushalt wurde dabei mit einem Volumen von 2.249.044 Euro abgeschlossen. Der Vermögenshaushalt wies einen Gesamtumfang von 1.845.872 Euro auf. Eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 296.450,20 Euro wurde dadurch möglich. Die unerledigten Verwahrgelder umfassten eine Summe von 15.157 Euro. Der Gemeinderat beschloss,diese vorgetragenen Ergebnisse der Jahresrechnung 2021 festzustellen. Anschließend wurde die Entlastung zur Jahresrechnung 2021 erteilt.

Beschluss über Räum-und Streuplan 2022/2023
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom vorgelegten Entwurf über den Räum-und Streuplan für die kommende Winterperiode. Grundsätzlich haben sich dabei keine Änderungen ergeben. Der Gemeinderat beschloss,dem vorgelegten Räum-und Streuplan für den Lader bzw. den Unimog zuzustimmen.

Genehmigung der Haushaltssatzung 2022
Hierzu informierte Erster Bürgermeister Ettl den Gemeinderat über die mittlerweile eingegangene rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushaltsplanes für das Jahr 2022. Dabei wurde auch der vorgesehenen Kreditaufnahme von 1.500.000 Euro zugestimmt. Im Bericht des Landratsamtes wurde insbesondere nochmals auf die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Beiträgen im Bereich der Einrichtungen Abwasser und Wasser hingewiesen. Für diese Bereiche wurden bereits entsprechende Rückwirkungsbeschlüsse gefasst. In den darauffolgenden Jahren ist voraussichtlich nach derzeitiger Finanzplanung von einer Verschlechterung des bereinigten Ergebnisses auszugehen. Möglicherweise kann dadurch auch die Mindestzuführung für die Jahre 2023 bis 2025 nicht erreicht werden. Die Kreditaufnahme dient der Zwischenfinanzierung einer bereits verbindlich in Aussicht gestellten Förderzusage des Amtes für Ländliche Entwicklung in Höhe von 1.375.000 Euro.

Beratung über Neuerlass einer Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Die Gemeinderatsmitglieder wurden hierbei über die Kalkulationsgrundlagen und Ergebnisse der Betriebsabrechnungen zurückliegender Jahre unterrichtet. Entsprechende Unterdeckungen müssen in einem Kalkulationsfenster von 4 Jahren wiederum über die Gebühren ausgeglichen werden. Nach vorläufiger Annahme ist demnach mit einer Anpassung der Beitragssätze und einer Erhöhung der Grund-bzw. Einleitungsgebühren zu rechnen. Der Kalkulationszeitraum soll für die Jahre 2022 bis 2025 festgelegt werden. Durch das beauftragte Büro soll dabei auch noch das zurückliegende Kalenderjahr 2018 mit einberechnet werden. In der nächsten Sitzung soll über den Neuerlass einer Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung entschieden werden. Der Rückwirkungsbeschluss über die Anpassung der Gebühren ab dem Jahr 2022 wurde bereits gefasst.

Information und Verschiedenes
Hierzu informierte Erster Bürgermeister Ettl den Gemeinderat über ein Schreiben des Landratsamtes hinsichtlich möglicher Vorsorgemaßnahmen für den Fall eines großflächig langandauernden Stromausfalls. Dieser sogenannte Blackout steht aktuell im Fokus von Katastrophenszenarien, welche insgesamt nicht ausgeschlossen werden können. Der Katastrophenschutz soll dabei seine Planungen auf die Aufrechterhaltung der Kommunikation und der kritischen Infrastruktur konzentriert werden. Es ist dabei auch mit einer Einschränkung der Mobilität von Bürgern zu rechnen. Hinsichtlich der Notstromversorgung wichtiger Liegenschaften sollen dabei Vorbereitungen eingeleitet werden. In Falkenfels soll dabei das Feuerwehrgerätehaus als möglicher Kommunikations-und Aufenthaltsraum vorgesehen werden. Kenntnis nahm der Gemeinderat auch vom durchgeführten Verwendungsnachweis für die Anschaffung von raumlufttechnischen Anlagen und Ventilatoren im Kinderhaus St. Nikolaus. Dabei ist eine Förderung von 48.000 Euro eingegangen. Außerdem beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Vergabe einer digitalen Kanaldatenbank im Zuge der Übertragung der Eigenüberwachungsarbeiten an das gemeinsame Kommunalunternehmen Abwasser. Der Planungsauftrag für die Softwareübernahme wurde erteilt.

 


 

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Falkenfels am 15. September 2022

Beratung und Beschlussfassung über Rückwirkungsbeschluss zur kostendeckenden Einrichtung Wasser
Der Gemeinderat wurde dabei über die Mitteilung der Rechtsaufsichtsbehörde unterrichtet, wonach die Genehmigung des Haushalts und die darin beabsichtigte Kreditaufnahme davon abhängig gemacht wird, dass auch die kostendeckenden Einrichtungen Abwasser und Wasser über die Beitrags- und Gebührenzahler abgedeckt werden. Grundlage der Beitrags- und Gebührenkalkulation ist dabei die Erfassung des Anlagevermögens. Dieses wurde für die kostenrechnende Einrichtung Abwasser bereits erledigt. Die Kalkulation daraus wird über ein externes Büro durchgeführt. Nun gilt es auch, die Anlagennachweise für die kostenrechnende Einrichtung Wasser fertig zu stellen. Es ist daher vorgesehen, die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde von 15. Februar 2007 einschließlich der beiden sich anschließenden Änderungssatzungen festgesetzten Herstellungsbeiträge, Grundgebühren sowie Einleitungsgebühren der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen mit Wirkung vom 01.01.2023 anzupassen. Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation wird die Anpassung ggf. auch zu einer Erhöhung der Beiträge und Gebühren gegenüber den jetzigen Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden. Diese Anpassung wird zusätzlich auch amtlich bekannt gemacht. Nach Abschluss der durchgeführten Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der Beitrags- und Gebührensätze zum 01.01.2023 zu rechnen. Dies gilt auch für die entsprechenden Satzungsbestimmungen. Der Gemeinderat beschloss, diesen Rückwirkungsbeschluss zu fassen.

Stromliefervertrag
Erster Bürgermeister Ettl informierte den Gemeinderat über die Gespräche mit dem Energieversorger sowie ein Angebot zum möglichen Abschluss eines Stromliefervertrages für die nächsten Jahre. Es wurde deutlich, dass die Angebotspreise sich täglich bzw. stündlich ändern und mit erheblichen Preissteigerungen auch für die gemeindlichen Liegenschaften zu rechnen ist. Man sprach sich dafür aus, derzeit keine Bindung für mehrere Jahre einzugehen. Gegebenenfalls fällt die Gemeinde damit auch unter den Grundversorgertarif.

Information und Verschiedenes
Hierzu beschäftigte sich der Gemeinderat zunächst mit der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung zu Deckblatt 1 für WA Am Kienbach I. Dem Gemeinderat wurden die eingegangenen Stellungnahmen sowie der korrespondierende Abwägungsvorschlag vorgetragen. Der Gemeinderat beschloss, dem Abwägungsvorschlag zu folgen. Die Geschäftsstelle der VG Mitterfels wurde beauftragt, die weitere öffentliche Auslegung durchzuführen. Kenntnis nahmen die Gemeinderatsmitglieder von der Durchführung des Seniorenausfluges. 31 Personen haben dabei teilgenommen. Erster Bürgermeister Ettl informierte den Gemeinderat außerdem darüber, dass die UV-Anlage am Hochbehälter Kragenroth mittlerweile in Betrieb genommen wurde. Aufgrund der Wasserknappheit wird die Bevölkerung aufgerufen, weiterhin auf unnötigen Wasserverbrauch zu verzichten. In Kürze wird außerdem der Rechnungsprüfungsausschuss wieder tagen. Nach Anerkennung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung sowie der Behandlung verschiedener Bauanträge schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an.

 


 

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Falkenfels am 11. August2022

Deckblatt Nr. 03 WA Hochleiten-Erweiterung;
Abwägungs-und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat wird nochmals über die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes WA Hochleiten-Erweiterung unterrichtet. Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit wurde nochmals in einem Auslegungszeitraum von 2 Wochen über die vorgesehene Deckblattänderung unterrichtet. Dabei wurden keine weiteren Anmerkungen mehr getroffen. Der Deckblattentwurf wurde aus städtebaulichen und weiteren öffentlich-rechtli-chen Vorschriftengebilligt. Der Gemeinderat beschloss, dem Abwägungsvorschlag zu folgen. Außerdem beschloss der Gemeinderat Deckblatt Nr. 03 zum Bebauungs-und Grünordnungsplan WA Hochleiten-Erweiterung als Satzung.

Beratung über kommunalen Sondervertrag Strom ab 2023
Erster Bürgermeister Ettl informierte den Gemeinderat über die derzeitig sehr angespannte Preissituation zur Beschaffung von kommunalem Strom. Die Preise werden täglich bzw. sogar stündlich neu geordert und sind erheblichen Schwankungen unterworfen. Durch den bisherigen Versorger konnte auch kein Angebot für 3 Jahre gemacht werden. In den künftigen Jahren ist dabei mit erheblichen Preissteigerungen zu rechnen, die auch die gemeindlichen Liegenschaften und Versorgungseinrichtungen betreffen. Erster Bürgermeister Ettl erhielt vom Gemeinderat das Mandat, bei kurzfristigen Stromsenkungen umgehend zu reagieren und entsprechende Verträge abzuschließen. Sollte keine vertragliche Lösung gefunden werden, bleibt auch die Gemeinde im Grundversorgungstarif.Wenn die Strompreise zwei-bis dreifach höher sind als der derzeitige Stand,dann wird die Gemeinde Sparmaßnahmen durch eventuelle Abschaltung der kompletten Straßenbeleuchtung im Gemeindegebieteinführen müssen.

Information und Verschiedenes
Hierzu beschäftige sich der Gemeinderat zunächst mit der vorgesehenen Umrüstung der Sirenenanlage auf digitale Steuerung. Der Gemeinderat beschloss, die Umrüstung, die auch zusätzlich gefördert wird,vorzunehmen. Über eine Bezuschussung des Seniorenausfluges soll nach Durchführung des Ausfluges nochmals gesprochen werden. Im Weiteren diskutierte der Gemeinderat über die Anfrage zur Nutzung von Flächen aus dem gemeindlichen Ökokonto. Der Gemeinderat signalisierte seine grundsätzliche Bereitschaft, aus dem gemeindlichen Ökokonto Abbuchungen für eine Baumaßnahme durchführen zu lassen. Über die Konditionen wurde in der nichtöffentlichen Sitzung gesprochen. Abschließend beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem kürzlich stattgefundenen Wasserrohrbruch im Verbands-gebiet. Zwischenzeitlich konnten verschiedene ältere Wasserschieber ertüchtigt und fehlerhafte Leitungsstücke ausgewechselt werden. Im Gemeinderat verständigte man sich darauf, die Erneuerung der Wasserleitungen und Schieber weiter voranzutreiben, um aufentsprechende Schäden kurzfristiger reagieren zu können.

Nach Anerkennung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung sowie der Behandlung von Bauanträgen schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an. 

 

 
 
Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Falkenfels am 22. Juni2022

Deckblatt 01 zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung WA Am Kienbach I
Erster Bürgermeister Ettl informierte den Gemeinderat über die notwendige Einleitung eines Deckblattverfahrens,um ein vorgesehenes Bauvorhaben bei Parzelle 1 im bestehendenBaugebiet am Kienbach zu legitimieren. Der Gemeinderat beschloss, ein entsprechendes Deckblattverfahren einzuleiten. Zugleich billigte der Gemeinderat die vorliegenden Deckblattunterlagen. Die Geschäftsstelle der VG Mitterfels wurde beauftragt, das Verfahren (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) einzuleiten. Inhalt des Deckblattes ist dabei eine Anpassung der Festsetzungen hinsichtlich des Maßesder baulichen Nutzung und der baulichen Gestaltung. Um weiteren Wohnraum zu schaffen ist ein Dachgeschossaufbau vorgesehen, welcher einer effektiven Wohnraumnachverdichtung mit weniger Flächenverbrauch gerecht wird. Verbunden damit ist auch eine Erhöhungder Geschossflächenzahl. Auch die Kniestockhöhe soll auf 1,80 Meter angehoben werden. Die Dachneigung dagegen wird auf 18° reduziert.

Deckblatt 03 zum Bebauungs-und Grünordnungsplan WA Hochleiten-Erweiterung
Der Gemeinderat wurde davon unterrichtet, dass für die Parzellen 1-6 im bestehenden Bau-gebiet die Einleitung eines Deckblattverfahrens auf Grund der Hanglage der Grundstücke und der Platzierung der Grenzgaragen für sinnvoll gehalten wird. Der Gemeinderat beschloss, das entsprechende Deckblattverfahren einzuleiten. Die vorliegenden Unterlagen wurden genehmigt. Die Geschäftsstelle der VG Mitterfels wurde beauftragt, das weitere Verfahren einzuleiten. Auch hier ist eine Anpassung der Festsetzungen zur Bebauung mit Grenzgebäuden vorgesehen. Grundsätzlich sind die Abstandsflächen von Grenzgebäuden nach Art. 6 BayBO zu berechnen. Aufgrund der Höhenlage der Erschließungsstraße würde die Einhaltung der Abstandsflächenregelung der BayBO dazu führen, dass diese tiefer als die angrenzende Straße errichtet werden müssen, um eine Wandhöhe von 3 Metern bezogen auf das Urgelände einhalten zu können. Nunmehr soll als unterer Bezugspunkt für die Ermittlung der Wandhöhen bei Garagen und Nebengebäudeeine neue Geländehöhe defi-niert festgesetzt werden. Die neue Bezugshöhebemisst sich nach der Straßenhöhe im Bereich der gemeinsamen Grundstücksgrenzen. Die Länge der Zufahrt einschließlich der Grenzgebäude beträgt maximal 18,50 Meter.

Information und Verschiedenes
Hierzu lag dem Gemeinderat zunächst ein Beteiligungsschreiben der Nachbargemeinde Wiesenfelden zur Änderung der Bauleitplanung vor. Im Bereich der dortigen Birkenstraße ist der Erlass einer Einbeziehungssatzung zur Schaffung von Baurecht für eine Bauparzelle vorgesehen. Der Gemeinderat beschloss, hierzu weder Anregungen noch Bedenken vorzutragen. Verschiedene Einladungsschreiben umliegender Kommunen zum Tag der Gemeinden wurden bekanntgegeben. Abschließend diskutierte der Gemeinderat über die Vorbereitungen zum Ferienprogramm sowie zur Organisation eines Seniorenausflugs. Nach Anerkennung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung sowie der Behandlung von Bauanträgen schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an
 
 

 
Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Falkenfels am 11. Mai 2022

Deckblatt 02 WA Hochleiten-Erweiterung;
Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Dem Gemeinderat lagen hierzu die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange sowie zugleich auch der damit korrespondierende Abwägungsvorschlag des Planungsbüros Heigl, Bogen vor. Mit der Deckblatterweiterung sollen verschiedene Festsetzungen geändert werden, die die Wand-und Firsthöhen, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie Stützmauern betreffen. Belange der Raumordnung und Landesplanung sind durch diese Änderungen nicht berührt. Mit dieser Deckblattänderung könnten künftig ggf. weitere Bauvorhaben im Freistellungsverfahren abgehandelt werden. Der Gemeinderat beschloss, dem Abwägungsvorschlag zu folgen. Zugleich wurde Deckblatt 02 zum allgemeinen WA Hochleiten-Erweiterung als Satzung beschlossen.

Vertrag zur Erstellung einer Objektplanung im Umfeldbereich St. Nikola-Kirche
Dem Gemeinderat lag hierzu der Entwurf eines Vertrages zur Erstellung einer Objektplanung für das Bauvorhaben Umfeld St. Nikola-Kirche sowie westlicher Anschluss Wiesenfeldener Straße zusammen mit der Teilnehmergemeinschaft Falkenfels sowie dem Planungsbüro Wild & Wilnhammer vor. Für die Maßnahme sind anrechenbare Kosten zur Honorarvermittlung von rund 220.000,00 € zu erwarten. Nach der Grundlagenermittlung sollen nunmehr die Vorplanung unddie Entwurfsplanung erstellt werden, die entsprechend dem Grundleistungshonorar mit 45 % anzusetzen sind. Die weiteren Beratungsleistungen werden pauschal mit einer Summe von 2.000,00 € abgerechnet. Der Gemeinderat beschloss, den Vertrag mit der Teilnehmergemeinschaft Falkenfels sowie dem beauftragten Architekturbüro abzuschließen. Als Planungsjahre sind 2022 sowie 2023 vorgesehen.

Information und Verschiedenes
Hierzu berichtete Seniorenbeauftrage Albrecht zunächst von einem Treffen mit verschiedenen Seniorenbeauftragten des Landkreises am Landratsamt Straubing-Bogen. Dabei wurden verschiedene Anregungen zur Seniorenbetreuung vorgetragen. Die Abhaltung von zusätzlichen Seniorenveranstaltungen im Gemeindebereich wurde angeregt. Verärgert zeigte sich der Gemeinderat über die bisweilen unvernünftige Haltung der Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht mitnehmen.Es wird verstärkt kontrolliert. Die Bearbeitung des Bauantrages zur Aufstellung eines Funkmastens am Kühberg dauert noch an. Im Ortsbereich wurden zwei Geschwindigkeitstafeln aufgestellt, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden. Der öffentliche Feld-und Waldweg nach Riederszell wurde aufgeschottert und soll nunmehr noch nachverdichtet werden. Im Bereich des Baugebietes Hochleiten wurde die Anbringung einer zusätzlichen Haltestelle thematisiert. Die Straßenbeleuchtungs-und Bürgersteigsituation soll im Zuge der Planungen für die Erweiterung des Baugebietes konkretisiert werden. Nach Anerkennung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung sowie der Behandlung von Bauanträgen schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an.
 
 

 
 
Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Falkenfels vom 14.04.2022

Beratung und Beschlussfassung über Haushalt 2022 mit Erlass der Haushaltssatzung
Die Gemeinderatsmitglieder hatten hierzu im Vorfeld zur Sitzung den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 erhalten. Die einzelnen Ansätze wurden durch Herrn Pflügl von der VG Mitterfels erläutert. Der Verwaltungshaushalt weist dabei ein Volumen von 2.206.000,00Euro auf und bewegt sich damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres 2021. Die größten Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind dabei der Einkommenssteueranteil mit 679.000,00 Euro, die Schlüsselzuweisung mit 392.800,00 Euro und die Grundsteuer mit einem Volumen von rund 100.000,00 Euro. Die größten Positionen in den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind die Kreisumlage mit 519.000,00 Euro, die Personalausgaben im Kindergarten mit rund 290.000,00 Euro, die tariflich Beschäftigten im Bauhof mit rund 150.000,00 Euro und die VG-Umlage mit 154.600,00 Euro. Dadurch ist eineZuführungzumVermögenshaushalt von 47.700,00 Euro vorgesehen. Das Budget im Vermögenshaushalt wurde mit einer Summe von 3.140.000,00 Euro veranschlagt. Die größten Ausgabepositionen sind dabeider Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Sanierung Dorfgemeinschaftshaus 2.150.000,00 Euro, Breitbandausbau 420.000,00 Euro, Unterstützung Neubau Sportheim 140.000,00 Euro, Grunderwerb Baugebiet 150.000,00 Euro, Lüftung Kindergarten 75.000,00 Euro, UV-Anlage Wasser 40.000,00 Euro und Sanierung Straßen 35.000,00 Euro.Diese Ausgaben werden refinanziert durch ein Darlehen in Höhe von 1.500.000,00 Euro, einer Entnahme aus der Rücklage mit 775.300,00 Euro, Breitbandförderung 350.000,00 Euro, Förderung Sportheimneubau 140.000,00 Euro, Förderung Biomasseheizwerk 40.000,00 Euro, Investitionspauschale 126.500,00 Euro und Zuführung vomVerwaltungshaushalt in Höhe von 47.700,00 Euro. Die gemeindlichen Hebesätze für Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer sollen unverändert aufbisher niedrigem Niveau bleiben. Der Gemeinderat beschloss, dass mit dem Haushalt in der vorgelegten Form Einverständnis besteht. Die entsprechende Haushaltssatzung wurde erlassen. Darüber hinaus wurde der entsprechende Finanz-und Stellenplan genehmigt.

Ergänzung der Ausrüstungsgegenstände der Freiwilligen Feuerwehr
Dem Gremium lag hierzu ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr auf Kostenübernahme von Feuerwehrhelmen und weiterer Schutzkleidung (Jacken und Hosen) vor. Die Neuanschaffung ist nötig, nachdem die vorgeschriebenen Herstellungsrichtlinien der Gemeindeunfallversicherung nach einem Zeitraum von 15 Jahren nicht mehr gewährleistet werden können. Dem Gemeinderat lagen hierzu verschiedene Angebote von Anbietern vor. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat, den Auftrag für die Ergänzung der Schutzausrüstung an eine Firma aus dem Nachbarlandkreis zu vergeben.

Information und Verschiedenes
Hierzu konnte Erster Bürgermeister Ettl den Gemeinderat über die kürzlich stattgefundene Übergabe des Förderbescheides aus der bayerischen Gigabit-Richtline durch Staatsminister Albert Füracker berichten. Durch den Ausbau bekommen 277 Haushalte im Gemeindegebiet von Falkenfels einen Glasfaseranschluss gefördert. Der dazu korrespondierende Kooperationsvertragmitder Telekom muss noch unterzeichnet werden. Der Gemeindeweg im OrtsteilRiederszell wurde in der Zwischenzeit ausgebessert und soll noch aufgeschottert werden. Die Kosten für die Aufschotterung sollen zusammen mit der Jagdgenossenschaft und der Gemeinde geteilt werden. Im Zuge des Glasfaserausbaus auf einem Teilstück der OberhoferStraße soll der begleitende Gehweg asphaltiert werden. Im Weiteren wurde die Neuanschaffung von Solarlampen am Friedhofsgelände diskutiert. Auch die Neuanschaffung einer Lautsprecheranlage am Friedhof wurde thematisiert. Abschließend beschäftigte sich der Gemeinderat auch noch über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge einer Änderung der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Wiesenfelden im Bereich des Ortsteils Geßmannszell.Durch den Erlass einer entsprechenden Einbeziehungssatzung soll zusätzliches Baurecht für Wohneinheiten geschaffen werden. Der Gemeinderat beschloss, hierzu weder Anregungen noch Bedenken vorzutragen.

Nach Anerkennung der Niederschrift über die letzteöffentliche Sitzung sowie der Behandlung von Bauanträgen schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an 

 

 
 
Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Falkenfels vom 17. Februar 2022

Bauantrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastens am Kühberg
Der Gemeinderat wurde nochmals über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der möglichen Errichtung eines Mobilfunkmastens am Ortsteil Kühberg unterrichtet. Zwischenzeitlich sind die entsprechenden Bauantragsunterlagen beim Landratsamt Straubing-Bogen eingegangen. Die Gemeinde ist aufgefordert, ihr gemeindliches Einvernehmen zu erteilen. Bauträger ist hierbei die Deutsche Funkturm GmbH, Nürnberg. Der Betonmast weist dabei eine Höhe von 40m auf. In der Nachbargemeinde Haselbach fand eine öffentliche Hybridsitzung unter Beteiligung von Verantwortlichen des Bundestrahlenamtes statt, nachdem auch in der Nachbargemeinde die Aufstellung eines Mobilfunkmastens vorgesehen ist. Interessenten hatten die Möglichkeit, an dieser Veranstaltung in Präsenzform oder auch virtuell teilzunehmen. Verschiedene Standpunkte im Gemeinderat wurden ausgetauscht. Im Ergebnis beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit, das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen, nachdem die für die Einvernehmenserteilung erforderlichen Voraussetzungen zur Erschließung erfüllt sind. Weitere mögliche Einwendungen müssten im Zuge des Genehmigungsverfahren von zuständigen Fachstellen beurteilt werden.

Deckblatt zum Bebauungsplan „WA Hochleiten-Erweiterung“
Der Gemeinderat hat in einer früheren Sitzung die Aufstellung eines Deckblattes für das Baugebiet WA Hochleiten-Erweiterung beschlossen. Zwischenzeitlich sind die Entwurfsunterlagen für die Aufweitung bestimmter Festsetzungen eingegangen. Verschiedene Parzellen sollen dabei hinsichtlich der Baugrenzen und verschiedener Wand- und Firsthöhen am Hauptgebäude angepasst werden. Mit der Bauaufsichtsbehörde wurden bereits entsprechende Vorgespräche geführt. Auch kleinere Aufschüttungen bzw. Abgrabungen sind aufgrund der hängigen Lage von Grundstücken bezogen auf das Urgelände nunmehr vorgesehen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren bisher nicht möglich gewesen sind. Auch hierzu soll eine Änderung herbeigeführt werden. Der Gemeinderat beschloss, die vorliegenden Entwurfsunterlagen zu billigen. Die Geschäftsstelle der VG Mitterfels wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Aussprache über Besetzung Rechnungsprüfungsausschuss
Gemeinderatsmitglied Huber hat der Gemeinde mitgeteilt, ihr Mandat als Vorsitzende bzw. Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss abzugeben. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, den Rechnungsprüfungsausschuss mit Gemeinderatsmitglied Albrecht nachzubesetzen. Als künftiger Vorsitzender im Rechnungsprüfungsausschuss wird Gemeinderatsmitglied Heindl fungieren.

Information und Verschiedenes
Hierzu beschäftigt sich der Gemeinderat zunächst mit der Bestellung eines SiGe-Koordinator für die Bauarbeiten am Dorferneuerungshaus sowie beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Ein entsprechender Auftrag wurde erteilt. Im Weiteren thematisierte der Gemeinderat die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED- Beleuchtung. Über den BLSV bzw. das zuständige Ministerium ist mit einem Zuschuss von 90% zu rechnen. Neben dem Hauptspielfeld soll auch die Beleuchtung der Stockbahnen erneuert werden. Der Gemeinderat beschloss, die Restkosten der Umrüstung zu übernehmen. Auch der Vorfinanzierung der Maßnahme über die Gemeinde wurde zugestimmt. Kenntnis nahmen die Gemeinderatsmitglieder von der Fertigstellung des Anlagennachweises für die Entwässerungseinrichtung. Die Kalkulation der Berechnungsgrundlagen soll fremdvergeben werden. Hierzu lagen dem Gemeinderat entsprechende Angebote vor. Aus der Globalberechnung werden sich die künftigen Herstellungsbeiträge und Gebühren berechnen, die entsprechend der Beschlusshaltung zu Beginn des Jahres neu zu kalkulieren sind. Die Öffnungszeit des Dorfladens wird auf 13:00Uhr begrenzt. Nach Anerkennung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an. Dabei wurden weitere verschiedene Gewerke im Hinblick auf das Gemeinschaftshaus bzw. der Neubau des Feuerwehrhauses vergeben.